ESG im Klartext:
CSRD – der europäische Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Kurzdefinition:
Die CSRD ist die EU-Richtlinie 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie verpflichtet Unternehmen, im Lagebericht nach einheitlichen europäischen Standards über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft und über die Nachhaltigkeitsrisiken für das eigene Geschäft zu berichten. Die Berichte müssen extern geprüft werden.
Was dahintersteht:
Die Corporate Sustainability Reporting Directive, Richtlinie (EU) 2022/2464, trat am 5. Januar 2023 in Kraft. Sie löst die bisherige Non-Financial Reporting Directive ab und erweitert sowohl den Anwendungsbereich als auch den Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich. Berichtet wird nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die für alle berichtspflichtigen Unternehmen einheitlich gelten.
Kernprinzip ist die doppelte Wesentlichkeit: Unternehmen berichten sowohl über die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft als auch über die finanziellen Risiken, die aus Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen entstehen. Der Nachhaltigkeitsbericht ist Teil des Lageberichts und muss extern geprüft werden (Limited Assurance, eine begrenzte Prüfungstiefe).
Mit der Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 hat die EU den Anwendungsbereich erheblich verkleinert. Die Richtlinie wurde am 26. Februar 2026 im EU-Amtsblatt verkündet und ist seit dem 18. März 2026 in Kraft. Für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 sind nur noch Unternehmen berichtspflichtig, die mehr als 1.000 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz haben. Beide Kriterien müssen erfüllt sein. Schätzungen der EU-Kommission und von Fachanalysen zufolge fallen damit 80 bis 90 Prozent der ursprünglich betroffenen Unternehmen wieder heraus.
Wie es den Mittelstand betrifft:
Wie es Regionalbanken betrifft:
Banken sind doppelt betroffen. Erstens können sie selbst in den Anwendungsbereich fallen, auch wenn die neuen Schwellenwerte viele Institute wieder herausnehmen. Zweitens, und praktisch wichtiger: Die CSRD-Berichte ihrer Firmenkunden liefern den Banken die Datengrundlage, um ESG-Risiken – Risiken aus Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung – im Kreditportfolio zu bewerten. Wo weniger Kunden berichten, fehlen diese Daten für die Risikosteuerung, die das BRUBEG – das deutsche Gesetz, das ESG-Risiken im Bankaufsichtsrecht verankert – von den Instituten verlangt. Der Value-Chain-Cap greift hier nicht: Er begrenzt Anfragen für CSRD-Berichtszwecke, nicht die Daten, die eine Bank für ihre Kreditentscheidungen erhebt. Das Spannungsfeld bleibt: Die EU entlastet die Realwirtschaft, die Bankenaufsicht verlangt weiterhin belastbare ESG-Daten.
Oft missverstanden:
Nicht zu verwechseln mit:
Verstehen, was zählt
Ein Begriff ist schnell nachgeschlagen. Ihn im eigenen Unternehmen mit Leben zu füllen, ist die eigentliche Aufgabe. Genau hier setzen wir an: Wir begleiten Unternehmen auf dem Weg zum klimakompatiblen Wirtschaften und sorgen dafür, dass die Menschen im Team verstehen, worauf es dabei ankommt – von der Datenbasis über die Regulierung bis zur Strategie.
Klimakompatibel wirtschaften beginnt nicht mit perfekten Daten oder fertigen Plänen. Es beginnt mit dem Entschluss anzufangen – und mit jemandem, der den Weg kennt und ihn verständlich macht.
Ob Sie gerade erst einsteigen oder einen konkreten nächsten Schritt suchen – lassen Sie uns darüber sprechen.
Kontaktformular
Unser Blog

ESG im Klartext: CSRD
Die Corporate Sustainability Reporting Directive, Richtlinie (EU) 2022/2464, trat am 5. Januar 2023 in Kraft. Sie löst die bisherige Non-Financial Reporting Directive ab und erweitert sowohl den Anwendungsbereich als auch den Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich.

ESG im Klartext: EmpCo-Richtlinie
Die Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“, kurz EmpCo-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825), wurde am 28. Februar 2024 von Europäischem Parlament und Rat verabschiedet. …

ESG im Klartext: Greenwashing
Von Greenwashing spricht man, wenn ein Unternehmen sich und seinen Produkten durch Marketing ein grünes Image verleiht, ohne die Umweltwirkung nachweislich zu verbessern – etwa durch selbst erfundene Siegel ohne unabhängige Prüfung …

ESG im Klartext: Scope 1, 2, 3
Die Einteilung in „Scopes“ stammt aus dem Greenhouse Gas Protocol Corporate Standard, der weltweit meistgenutzten Methodik zur Bilanzierung von Treibhausgasemissionen, herausgegeben …